Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen FahrzeugVeredelung (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") für sämtliche Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugpflege, -veredelung und -tuning. Mit der Beauftragung unserer Dienstleistungen erkennt der Auftraggeber diese AGB vollumfänglich an.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

Bei umfangreichen Projekten wie komplexen Tuning-Maßnahmen oder Vollrestaurationen erstellt der Auftragnehmer einen detaillierten Kostenvoranschlag, der vom Auftraggeber freigegeben werden muss. Bei nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs behält sich der Auftragnehmer eine entsprechende Anpassung des Preises vor.

3. Leistungsumfang und -ausführung

Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Kostenvoranschlag. Unsere Kernleistungen umfassen:

  • Fahrzeugaufbereitung und Detailing (Innen- und Außenreinigung, Polieren, Versiegelung)
  • Lackschutzmaßnahmen (Keramikversiegelungen, Lackschutzfolien)
  • Optisches und technisches Tuning (Folierungen, Fahrwerksmodifikationen, Leistungssteigerungen)
  • Innenraumveredelung (Lederausstattung, Interieur-Aufwertung)
  • Felgenveredelung und Reifenservice
  • Spezielle Pflegekonzepte für Oldtimer und Sammlerstücke

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Leistungen fachgerecht, sorgfältig und mit qualitativ hochwertigen Materialien durchzuführen. Bei der Terminierung wird auf die individuellen Bedürfnisse des Auftraggebers Rücksicht genommen, jedoch können Verzögerungen aufgrund besonderer technischer Herausforderungen oder Lieferengpässen bei Spezialteilen nicht ausgeschlossen werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Privatkunden sind die vereinbarten Beträge unmittelbar nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Firmenkunden können nach vorheriger Vereinbarung eine Zahlungsfrist von bis zu 14 Tagen erhalten.

Bei umfangreichen Aufträgen mit einer Gesamtsumme über CHF 2.000 ist eine Anzahlung von 30% bei Auftragserteilung zu leisten. Der Restbetrag wird nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Für Sonderanfertigungen oder speziell beschaffte Materialien kann eine höhere Anzahlung vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5. Fahrzeugübergabe und -abholung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin in einem verkehrssicheren und betriebsbereiten Zustand zu übergeben. Persönliche Gegenstände sind vorab aus dem Fahrzeug zu entfernen. Der Auftragnehmer haftet nicht für zurückgelassene Wertgegenstände.

Bei der Fahrzeugübernahme wird ein Übernahmeprotokoll erstellt, in dem der aktuelle Zustand des Fahrzeugs dokumentiert wird (Kilometerstand, vorhandene Schäden, Besonderheiten). Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit dieser Angaben.

Die Abholung des Fahrzeugs hat innerhalb von 48 Stunden nach Fertigstellungsmitteilung zu erfolgen. Bei späterer Abholung kann eine tägliche Standgebühr von CHF 30 berechnet werden.

6. Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte und sorgfältige Ausführung der vereinbarten Leistungen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich bei Fahrzeugübergabe, versteckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Bei Leistungssteigerungen durch Chiptuning oder mechanische Modifikationen wird darauf hingewiesen, dass dadurch die Herstellergarantie erlöschen kann. Der Auftragnehmer haftet nicht für Folgeschäden, die durch erhöhte Motorleistung oder veränderte Fahrwerkskomponenten entstehen können.

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet, und die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

7. Garantieleistungen

Für Keramikversiegelungen und Premium-Lackschutzfolien gewährt der Auftragnehmer eine Garantie gemäß separater Garantiebedingungen. Die Garantiedauer variiert je nach Produkt zwischen 1 und 5 Jahren. Voraussetzung für die Garantieleistung ist die Einhaltung der empfohlenen Pflegehinweise sowie die Durchführung regelmäßiger Inspektionen beim Auftragnehmer.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Pflege
  • Mechanische Beschädigungen (Steinschläge, Kratzer durch äußere Einwirkung)
  • Normaler Verschleiß
  • Schäden durch Umwelteinflüsse wie extreme Witterungsbedingungen oder chemische Einwirkungen

8. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

Alle eingebauten Teile und verwendeten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die verbauten Teile wieder auszubauen, soweit dies ohne Beschädigung des Originalzustands möglich ist.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos des bearbeiteten Fahrzeugs für Werbezwecke, auf sozialen Medien und der eigenen Website zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht. Die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers werden dabei gewahrt (keine Kennzeichenerkennung, keine Zuordnung zu bestimmten Personen ohne deren Zustimmung).

9. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß der separaten Datenschutzrichtlinie und unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Für bestimmte Tuning-Maßnahmen (z.B. Eintragungen von Leistungssteigerungen oder Fahrwerksmodifikationen) können Fahrzeugdaten an zugelassene Prüforganisationen oder Behörden übermittelt werden.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Für laufende Aufträge gelten die AGB in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.